Unterstützung
pflegebedürftiger Menschen im Alltag
Jeder
Pflegebedürftige Mensch mit einem Pflegegrad kann unabhängig
vom Pflegegeld für einen zusätzlichen Betrag von 125€
monatlich Leistungen bekommen, die dazu dienen sollen,
ihn bzw. auch Angehörige zu entlasten (zusätzlichen
Betreuungs- u. Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI).
Der Entlastungsbetrag wird nur für tatsächlich erbrachte
Leistungen übernommen d.h. der Betroffene kann sich das Geld
nicht auszahlen lassen.
Ein
Beispiel: Ihre Tochter hat keine Zeit, Sie zum Arzt zu
begleiten.
In diesem Fall kann dies eine Hilfsperson übernehmen.
Wir bieten Ihnen über „Entlastungsleistungen“
folgende Hilfen an:
- Hilfe
im Haushalt, Reinigung, Verpflegung, Einkäufe, Fahrdienste,
Botengänge
- Hilfe
bei der Organisation des Alltags
- Begleitung
zu Ärzten, Friedhofsbesuch etc.
- Assistenz
bei Beschäftigungen
(Vorlesen, Gesellschaftsspiele, Kochen etc.)
- Angebote
zur Beschäftigung und Betreuung von Pflegebedürftigen
(auch bei Demenzkranken)
- Begleitung
bei Freizeitaktivitäten (Konzertbesuche, Ausflüge
etc.)
- Unterstützen
pflegender Angehöriger bei der Betreuung
Wo muss ich den Antrag stellen?
Für den Entlastungsbetrag muss kein gesonderter Antrag gestellt
werden. Jeder hat einen Anspruch auf die Entlastungsleistungen,
sobald die Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad I) festgestellt
wurde und man zu Hause gepflegt wird.
Zeitlicher Umfang
Mit dem monatlichen Entlastungsbeitrag von 125 € können
für ca. 5 Zeitstunden im Monat zusätzliche Betreuungs-
und Entlastungsleistungen erbracht werden. Haben sich Entlastungsbeiträge
aus vergangenen Monaten angespart, kann die Hilfe natürlich
auch in einem größeren zeitlichen Umfang erbracht werden.
Nicht genutzte Entlastungsbeträge können bis zum 30.
Juni des Folgejahres noch verbraucht werden.
Muss ich in Vorkasse treten?
Der Entlastungsdienst z.B. Psychosoziales Netz e.V. kann direkt
mit der Pflegekasse abrechnen, wenn Sie eine Abtretungserklärung
unterzeichnen. Mit diesem Formular gestatten Sie uns den Datenaustausch
und die Abrechnung mit der Pflegeversicherung. Sie müssen
dann weder in Vorkasse treten, noch müssen Sie sich um Formalitäten
kümmern. Sie bestätigen lediglich bei jedem Besuchen
des Helfers die erbrachten Leistungen mit Ihrer Unterschrift.
Wer
kommt dann zu mir?
Unsere Hilfspersonen sind über unseren Verein angebunden.
Es handelt sich um Angestellte unseres Teilhabezentrums, sowie
ehrenamtliche Helfer. Sie verfügen alle über die erforderliche
Schulung nach § 45d SGB XI. Wir stehen mit den Helfern im
engen Kontakt und koordinieren bzw. organisieren die Hilfen.
Wie
verläuft der erste Kontakt?
Wenn Sie Entlastungsleistungen über das Psychosoziale Netz
in Anspruch nehmen möchten, nehmen Sie mit uns telefonisch
Kontakt auf. Eine Mitarbeiterin vereinbart dann mit Ihnen einen
Termin für ein erstes Gespräch bei Ihnen zu Hause. Bei
diesem Besuch wird dann gemeinsam alles Weitere mit Ihnen im Detail
besprochen.
Haben
Sie noch Fragen oder möchten Sie für sich oder einen
pflegebedürftigen Angehörigen die oben beschriebenen
Leistungen in Anspruch nehmen, dann wenden Sie sich gerne an uns
unter:
Tel.:
0 36 85 / 70 97 52
oder per E-Mail: info@psn-hbn.de
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